Klasse A
Klasse A
a)
Krafträder (auch mit
Beiwagen) mit einem
Hubraum von mehr als
50 ccm oder mit einer durch
die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45 km/h.
b)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit einer Leistung von mehr
als 15 kW.
Mindestalter (zu a:):
24 Jahre (für Direkteinstieg)
20 Jahre (bei mind. 2 Jahre
Vorbesitz der Klasse
A2)
Mindestalter (zu b:):
21 Jahre
Vorbesitz:
keine
Einschluss:
Klasse A2, A1, AM
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
praktische Prüfung
bei mind. 2 Jahre
Vorbesitz der Klasse
A2 nur praktische
Prüfung
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